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Das Dach der Zukunft setzt
auf Alternativenergie! Die neue
Solar-/Photovoltaikdachplatte
bietet zwei einzigartige Vorteile
zu herkömmlichen Solaranlagen
am Dach.
Die Solarzellen wurden in die
Dachplatten integriert, das
bedeutet, daß zwischen jeder
Solar-Scheibe die Originalstruktur
der Dachplatte sichtbar
bleibt.
Die herkömmlichen Montagearten
von Solar Scheiben - dicht
an dicht - ergeben eine unattraktive
große blaue Glasfläche,
die sich visuell klar von der
Dachlandschaft abhebt.
Prefa - Solaranlagen fallen nicht
auf und sind aus der Entfernung
des am Boden stehenden
Betrachters nur bei genauem
Hinsehen erkennbar.
Die PREFA-Solardachplatten
sind mit 2 PV Zellenfarben und
in 9 Standardfarben lieferbar.
Wie funktioniert mein eigenes Kraftwerk? Der PV Effekt:
1839 hat der französische Physiker A.E.Becquerel den photovoltaischen Effekt entdeckt, mit dem man mittels eines NP-Halbleiters aus Licht direkt elektrische Energie (in Form von Gleichstrom) gewinnen kann.
Seit den 1950er Jahren wird dieser Effekt industriell genutzt, die erste Anwendung war die Stromversorgung von Satelliten. In einem netzgekoppelten Solarstromsystem wird durch die Solarzellen Gleichstrom erzeugt und von einem Wechselrichter in Wechselstrom 230VAC umgewandelt.
Der Wechselrichter arbeitet im sogenannten netzparallelen Betrieb. Dadurch kann der solar erzeugte Wechselstrom in das öffentliche Netz eingespeist werden, das auch als Speicher dient.
Ihr Beitrag für eine saubere Umwelt: Die Sonne strahlt den ca. 20.000-fachen Weltenergiebedarf auf die Erde, das bedeutet, dass täglich 50 mal mehr Energie von der Sonne auf die Erde gestrahlt wird, als die Menschheit in einem Jahr verbraucht.
Mit Ihrem neuen photovoltaischen
Kraftwerk tragen Sie ein
Stück dazu bei, dass konventionelle
umweltgefährdende Kraftwerke
wie z.B. Kohlekraftwerke
und Atomkraftwerke überflüssig
werden und endgültig abgeschaltet
werden können.
PREFA-Solardachplatten -
Technische Information
Abmessung: entspricht
genau den PREFA-Platten
Optik: passt harmonisch in
mit PREFA-Platten gedeckte
Dächer.
Gewicht: 8,8 kg/m²
Farben: in allen Standardfarben
stucco und glatt - Sonderfarben auf Anfrage
Solarzellen: 12 Stk 100 x
100 monokristalline Solarzellen
pro Dachplatte
Aufbau: 3 mm Sicherheitsglas,
antireflektiv, integrierte
Diode, High-tech Kabel,
2 mm2, doppelt isoliert, Spezialstecker einrastend,
wiederlösbar
Ausführung: Schutzklasse II,
300 V Systemspannung
Leistung: 1,5 kWp Anlage
besteht aus 80 Solardachplatten
Montage: Die Solardachplatten
werden genau wie die
Originaldachplatten verlegt
und dabei mit den unverwechselbaren
Kabelsteckern
verbunden.
- Durch verschiedene
Anordnung der Solardachplatten
sind zusätzliche Effekte
am Dach erzielbar. Unerreicht
flexible Anlagenanordnung
am Dach. (Fenster, Schornsteine
etc.)
Garantie: Elektrische
Garantie 20 Jahre 80% der Nennleistung, Dachfunktionsgarantie
40 Jahre wie auf die
herkömmliche PREFA-Platte.
Die angegebenen Werte sind
unverbindlich. Technische
Änderungen und Satzfehler
vorbehalten.
PREFA-Solar - Elektroinstallation
Die Elektroinstallation wird
durch den konzessionierten
Elektriker ausgeführt. Er macht
vor dem Beginn der Arbeiten
einen Elektrocheck.
Errichtung der elektrischen
Anlage
Im Solarschaltkasten SSK
werden die 8 Solardachplattenstränge
zu je 10 SDP zusammengefasst.
Er wird innerhalb
des Daches unmittelbar
unter dem Kabelausgang am
Dachstuhl oder an sonst einem
geeigneten Ort montiert. Der
Platz muss trocken, zugänglich
und ohne direkte Sonneneinstrahlung
sein.
Land und Staat unterstützen das energetische Sanieren.
Geld von Land und Staat: Wer
Gebäude vom Fachhandwerker
sanieren lässt und dadurch den
Energieverbrauch senkt, erhält
Steuervergünstigungen oder
Landesbeiträge.
Die 55-Prozent-Steuerabschreibung
für energetisches Sanieren
wird es - Verlängerungen ausgeschlossen
- bis 2010 geben.
Somit kann auch 2009 und
2010 durch Sanieren viel Geld
gespart werden. Privatpersonen
und Unternehmen können 55
Prozent der Kosten von der
Steuer in fünf Jahren abschreiben.
Nicht mehr möglich ist seit
2009 die Kumulierung der
Steuerabschreibung mit dem
Landesbeitrag. Der Bürger
kann sich je nach Maßnahme
zwischen dem Landesbeitrag
und der Steuerabschreibung
entscheiden.
Staatliche Förderung - Was wird gefördert?
Staatliche Förderung:
- Gesamtsanierung (durch die Maßnahme muss der
Heizenergie-Höchstbedarf des
Gebäudes um mindestens
20 % unter den staatlich
vorgesehenen Energiebedarfswerten
liegen)
- Wärmedämmung von Außenmauern, Dächern, Decken
und Böden
- Austausch von Fenstern (Einschließlich Fensterstöcken,
Rollos usw.)
- Sonnenkollektoren für Warmwasserbereitung
- Austausch der Heizanlage
Fotovoltaikanlagen:
Der
Staat garantiert auf 20 Jahre
einen attraktiven Fixpreis für
die Einspeisung ins Stromnetz,
der je nach Größe der Anlage
zwischen 0,36 und 0,49 Cent
liegt. Inselbetriebe bekommen
80 Prozent Beitrag vom Land.
Der Höchstbetrag des Steuerabzugs
beträgt je nach Maßnahme
zwischen 30.000 und
100.000 Euro.
Gesamte Sanierung
Wenden Sie sich an die Spenglerei Prenn, die Sie über geeignete Sanierungsmaßnahmen berät. Klären Sie vorab, dass die Dämmung die gewünschten Wärmedämmwerte der Verordnung 11/3/08 erfüllt. Die Spenglerei Prenn führt zusammen mit Partnerfirmen die energetische Sanierung durch. Abschreibbar sind sämtliche Materialien und Arbeiten, die mit der Sanierungsmaßnahme in direktem Zusammenhang stehen. Nach der Sanierung sind folgende Dokumente erforderlich:
1) Die eidesstattliche Erklärung eines zugelassenen Technikers, in der bestätigt wird, dass die Dämmung die Anforderungen nach Beilage B (Allegato B) der Verordnung 11/3/08 erfüllt.
2) Das technische Datenblatt nach Beilage E (Allegato E) des des "Decreto edifici"
3) Das Energiezertifikat nach
Beilage A (Allegato A) des „Decreto Edifici"
4) Bewahren Sie außerdem sämtliche Rechnungen sowie Quittungen von Bank- oder Postüberweisungen auf. Diese müssen den Zahlungsgrund und die Daten des Begünstigten eindeutig nachweisen.
Haben die Handwerker die Arbeiten abgeschlossen und haben Sie sämtliche Rechnungen bezahlt, müssen Sie bzw. Ihr beauftragter Techniker binnen 90 Tagen nach Abschluss der Arbeiten eine Meldung über die Internetseite der ENEA www.acs.enea.it. machen. Dort muss der Techniker das technische Datenblatt und das Energiezertifikat über den entsprechenden Link auf der Webseite elektronisch übermitteln. Sie erhalten daraufhin eine elektronische Bestätigung der ENEA. Bewahren Sie alle Rechnungen, Quittungen und Überweisungsbelege für eventuelle Kontrollen der Finanzbehörde auf.
Beachten Sie, dass sich die Bestimmungen ändern können.
Staatliche Förderungen von Fotovoltaikanlagen
Photovoltaik-Anlagen werden vom GSE (Gestore Servizi Elettrici) gemäß Ministerialdekretes „Il Nuovo conto di energia" vom 19. Februar 2007 gefördert. Pro produzierte Kilowattstunde werden hier von 0,353 bis 0,480 Euro ausbezahlt. Auch besteht die Möglichkeit zum Energietausch und der Betreiber einer Anlage kann sich den Gegenwert der Stromrechnung vom GSE ausbezahlen lassen. Einige öffentliche Körperschaften erhalten Zuschläge von 5 %.
Baugenehmigung für eine PV-Anlage
Für eine Photovoltaikanlage ist eine Baugenehmigung der Gemeinde notwendig. Dazu braucht es ein Vorprojekt, ein Elektroschema und den technischen Bericht.
Ansuchen an das E-Werk
Für einen Anschluss an das Stromnetz ist ein schriftliches Ansuchen bei zuständigen Netzbetreiber notwendig.
Die Rentabilität einer Photovoltaik-Anlage
Man rechnet heute, dass sich eine normale Photovoltaikanlage in 10-12 Jahren amortisiert. Die Amortisationszeit des Prefa-Solardaches ist wesentlich kürzer, sofern dies im Rahmen einer energetischen Sanierung mit dem 55 % - Steuervorteil errichtet wird.
2009 wird vom GSE pro produziertem kWh zwischen 0,353 und 0,480 Euro ausbezahlt. Die Förderung wird auf 20 Jahre ohne Inflationsanpassung ausbezahlt. Für Anlagen, welche 2010 ans Netz gehen, werden die Tarife um 2% gekürzt.
Änderungen und Satzfehler vorbehalten.
| Staatliche Förderung seit 19.Februar 2007 |
Größe
Anlage |
Vollständige Gebäude-integration |
Teilweise Gebäude-integration |
Nicht integriert |
| 1-3kWp |
0,480 €/kWh |
0,431 €/kWh |
0,392 €/kWh |
| 3-20kWp |
0,451 €/kWh |
0,412 €/kWh |
0,372 €/kWh |
| ab 20kWp |
0,431 €/kWh |
0,392 €/kWh |
0,353 €/kWh |
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